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Informationen zur Meisterschule für Bäcker



 
 
 

Ziele der Fachschule für Bäcker

Der Besuch der Fachschule für Bäcker dient der Auffrischung, der Festigung und der Fortbildung im allgemein bildenden und fachlichen Bereich.

Die Bäckergesellen/innen sollen dazu befähigt werden, als Abschluss dieser Fachschulausbildung die Meisterprüfung im Bäckerhandwerk vor der Handwerkskammer Mannheim mit Erfolg abzulegen, um als qualifizierte Meister/innen ihren weiteren Weg gehen zu können.

Zugangsvoraussetzungen

Erwartet wird eine gute allgemeine und fachliche Vorbildung, um den Anforderungen gewachsen zu sein.

 
 
 
 

Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung hat gegenüber der Schulleitung in schriftlicher Form zu erfolgen (Bitte Terminwunsch angeben). Bei der Anmeldung sind - auch im Hinblick auf die Zulassung zur Meisterprüfung - der Schulleitung vorzulegen:

  • ausgefülltes Anmeldeformular der Schule

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung
    (zur Weiterleitung an die Handwerkskammer Mannheim)

  • Geburtsurkunde

  • Lebenslauf (handschriftlich)

  • Gesellenbrief und Gesellenprüfungszeugnis

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule

  • sonstige Zeugnisse oder Bescheinigungen über die berufliche Ausbildung (keine Originale, sondern nur beglaubigte Abschriften oder Fotokopien vorlegen)

Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Die Anzahl der Kursteilnehmer ist begrenzt!

 
 

 

 

Beginn und Dauer der Ausbildung

Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung wird im Halbjahresrhythmus durchgeführt. Sie dauert jeweils vom Schuljahresbeginn bis zum Halbjahresende (August/September bis Januar des folgenden Jahres) und vom Schulhalbjahresbeginn bis zum Schuljahresende (Feb. bis Juli/Aug.).

Die Meisterprüfungen werden zum jeweiligen Schulhalbjahresende und Schuljahresende abgenommen.

Unterrichtsorganisation und Inhalte

Je nach Kalenderdauer des Unterrichtshalbjahres umfasst die Vorbereitung auf die Meisterprüfung 17-20 Wochen. Es besteht Teilnahmepflicht am Unterricht. Vermittelt werden die Bildungsinhalte im Beruf des Bäckerhandwerks im fachtheoretischen und fachpraktischen Bereich und nach der Meisterprüfungsordnung im wirtschaftlich-rechtlichen und im berufs- und arbeitspädagogischen Bereich. Zusätzlich ehalten die Teilnehmer Unterricht in Computertechnik (Grundlagen und Anwendung).

Für den praktischen Unterricht ist Berufskleidung erforderlich.

Hauptteil I
Hauptteil II

14 Stunden wöchentlich in modern eingerichteten Produktionsstätten

  • Bäckerei
  • Konditorei
  • Lehrküche
10 Stunden wöchentlich in sehr gut ausgestatten Unterrichtsräumen
  • Klassenräume
  • Computerräumen
  • Verkaufsraum



Prüfungen

Hauptteil I
Hauptteil II
praktische prüfung
Fachtheoretische prüfung
  • Fachmathematik
  • Fachtechnologie
  • Roh- und Hilfskunde
  • Vertriebs- und Verkaufskunde
  • Kalkualtion
Hauptteil III
Hauptteil IV
kaufmännischer teil
Berufs- und Arbeitspädagogik
  • Betriebliches Rechnungswesen
  • Wirtschaftslehre
  • Rechts- und Sozialkunde
  • Schriftliche Prüfung in verschiedenen Handlungsfeldern
  • Praktische Prüfung als Präsentation oder Unterweiseungsprobe

 

Rücktritt

Ein Rücktritt vom Fachschulbesuch kann nur in schriftlicher Form gegenüber der Schulleitung erklärt werden.

Im Falle eines späteren Rücktritts aus zwingend notwendigen Gründen, die vom Meisterschüler selbst nicht zu vertreten sind, werden die Kosten und Gebühren anteilmäßig rückerstattet.

 
 
 
 

Kosten und Gebühren

Kursgebühr für die Haupteile I-IV
870,- €
Kosten für Lernmittel wie Bücher, Hygieneleitfaden, Sonstiges
ca. 150,- €
Kostenbeitrag für Rohstoffe zur Prüfung
65,- €
Prüfungsgebühr der Handwerkskammer Mannheim
1035,- €

Bei Ablegen von einzelnen Teilen teilen sich die Kosten folgendermaßen auf:

 
Kursgebühr JVLS
 
Prüfungsgebühren HWK
Teil I
410,-
 
480,-
Teil II
230,-
 
265,-
Teil III
115,-
 
145,-
Teil IV
115,-
 
145,-

 

Sämtliche genannten Kosten und Gebühren sind von der Beihilfe Dritter unabhängig.

 
 
 

 

Förderungen

Finanzielle Förderungsmöglichkeiten

  • Nach dem Darlehensprogramm der Deutschen Ausgleichsbank.
    Sie können Kredite zu einem verbilligten Zinssatz erhalten. Der Antrag ist bei Ihrer Hausbank zu stellen.

  • Nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).
    Der Antrag ist bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes bzw. bei dem zuständigen Landratsamt zu stellen.

  • Als Krankenversicherungsschutz.
    Zuständig sind die Innungskrankenkassen oder sonstigen gesetzlichen Krankenkassen.

  • Oder Geltendmachung der Fortbildungskosten über die Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung.

Alle Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

 
 
 
 
 

Die Wohnungssuche

Für Unterkunft und Verpflegung ist der Meisterschüler grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Schulleitung bemüht sich um Hilfestellung.Unter den folgenden Adressen können Sie Sich informieren, ob für die gewünschte Zeit etwas zu mieten ist:

Wohnheime

Privatzimmer

Internat des Bildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer
Friedrich-Ebert-Str. 115-117
68167 Mannheim
Tel.: 0621/30 10 21

Frau Dreyer
Riedfeldstr. 66
68169 Mannheim
Tel.: 0621/31 21 36
Kolpinghaus Jugendwohnheim
R 7, 4
68161 Mannheim
Tel.: 0621/2 65 19

Herr Willi Hofmann
Schwanenstr. 60
68259 Mannheim
T
el.: 0621/79 75 60
Schifferkinderheim e.V.
Seckenheimer Hauptstr. 211
68239 Mannheim
Tel.: 0621/48 40 6-0
Frau Grete Jost
Freiherr-von-Dreus-Str. 19
68535 Edingen-Neckarhausen
Tel.: 06203 / 2258 oder –2259

    Frau Conde
Riedgärtenstraße 2
68307 Mannheim
Tel.: 0621 / 77 11 87
     
     
     
     

 

 

 

 

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