Berufskundliche Kurzbeschreibung
Beiköche werden aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation zu wertvollen Mitarbeitern in Großküchen, Restaurants und Einrichtungen für Gemeinschaftsverpflegung ausgebildet. Unter Beachtung umfangreicher Regelungen im hygienischen Umgang mit Nahrungsmitteln und unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften der Arbeitssicherheit bereiten sie Zutaten fachgerecht vor und stellen selbstständig verschiedene Speisen und Menüs her und servieren diese. |
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Aufnahmevoraussetzungen
Die Bewilligung der Ausbildungsmaßnahme erteilt die Bundesanstalt für Arbeit. Die Abstimmung erfolgt mit dem Träger der ausbildungsbegleitenden Hilfen (hier das "Förderband"). Ausnahmen sind mit dem Ausbildungsbetrieb zu besprechen. |
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Ausbildungszeit
3 Jahre, davon bis zu 4 Monate Probezeit. Die Jugendlichen werden kompetent von den Mitarbeitern des Förderbandes und des Internationalen Bundes während der kompletten Zeit betreut. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule. |
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Unterrichtsfächer
Die Schule übernimmt als eigenständiger Partner die Vermittlung der Kenntnisse für den gewählten Beruf. An der Justus-von-Liebig-Schule werden die Beiköche in Lernfeldern unterrichtet. Somit lässt sich die sinnvolle Umsetzung abgeschlossener Handlungen realisieren. An ausgewählten Lernsituationen stehen der Erwerb Berufsfachlicher Kompetenz und Projektkompetenz im Vordergrund.
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Aufstiegsmöglichkeiten
Vollausbildung zum Koch
Verschiedene Kurse zur Erlangung spezieller Qualifikationen |
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Weiterführende Links
www.ihk-mannheim.de
www.berufenet.arbeitsagentur.de
info@foerderband-ma.de
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