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Meisterschule für Friseur/Friseurin


Öffentliche Fachschule an der Justus-von-Liebig-Schule in Mannheim

Das Ziel

Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Friseur-Handwerk

Der Besuch der Fachschule für Friseurinnen und Friseure dient der Auffrischung, der Festigung und der Fortbildung im allgemein bildenden und im fachlichen Bereich. Die Friseurgesellen/innen werden dazu befähigt, vor der Handwerkskammer Mannheim die Meisterprüfung im Friseurhandwerk abzulegen.

Durch die Meisterprüfung sollen der Friseur, die Friseurin befähigt werden,
einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen,
Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft,
Personalführung und Entwicklung wahrzunehmen,
die Ausbildung durchzuführen sowie
seine berufliche Handlungskompetenz selbständig umzusetzen.

Die Ausbildung

Sie werden in modernen Werkstätten, Computerräumen und Klassenzimmern unter sachkundiger Leitung durch erfahrene Lehrkräfte in den folgenden Hauptteilen praxisnah und zeitgemäß vorbereitet.

Teil I Fachpraxis
Teil II Fachtheoretische Kenntnisse
Teil III Kaufmännischer Teil
Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik

Entsprechend der Prüfungsordnung –

sind die Inhalte der fachlichen Vorbereitung
:

  • Das Meisterprüfungsprojekt
  • Situationsaufgaben am Medium und Modell
  • Salonmanagement
  • Gestaltung und Technik

sind die Inhalte der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Vorbereitung:

  • Grundlagen des Rechnungswesen
  • Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen

sind die Inhalte der berufs- und arbeitspädagogischen Vorbereitung:

  • Grundlagen der Berufsausbildung
  • Planung der Ausbildung
  • Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer und die Termine

½ Schuljahr einschließlich der Meisterprüfung

Sommerschulhalbjahr - Anfang September bis Ende Januar einschließlich der
Schulferien
Winterschulhalbjahr - Anfang Februar bis Mitte Juli einschließlich der Schulferien

Der wöchentliche Unterricht umfasst 40 Stunden,
Unterrichtszeit montags bis freitags 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

Unterricht in den Hauptteilen III und IV montags und dienstags,
Unterricht in den Hauptteilen I und II mittwochs bis freitags.

Die Hauptteile I bis IV können auch einzeln belegt und mit der Prüfung abgeschlossen werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen

Gesellenprüfung im Friseurhandwerk oder eine der Handwerksordnung entsprechende Abschlussprüfung.

Die Kosten der Ausbildung

Das Schulgeld beträgt 1211,25 € und gliedert sich auf in
Teil I - 511,29 €
 
Teil II - 265,36 €
 
Teil III - 347,68 €
 
Teil IV - 86,92 €.

Es umfasst die Lehrgangsgebühren, Kosten für im Unterricht benötigte Materialien und Bücher. Die Bücher werden leihweise überlassen.
Der Betrag wird fällig nach Unterrichtsbeginn und Zusendung einer Rechnung durch die Stadt Mannheim.

An Nebenkosten für Übungsköpfe und Prüfungsmaterial ist mit etwa 420,00 € zu rechnen.

Die Kosten der Prüfung

Die Kosten für die Prüfung werden von der Handwerkskammer Mannheim erhoben.
Sie betragen 1035,00 € und gliedern sich auf in

Teil I - 390,00 €

 
 

Teil II - 315,00 €

 
 

Teil III - 145,00 €

 
 

Teil IV - 145,00 €.

 

Die Förderungsmöglichkeiten

Friseure und Friseurinnen die sich auf die Meisterprüfung vorbereiten können Meister-BAFÖG beantragen. Sie wenden sich dazu an das für sie zuständige Landratsamt bzw. Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Über individuelle Fördermöglichkeiten geben die Arbeitsberater bei der Agentur für Arbeit Auskunft.

Alle Gebühren einschließlich Fahrt- und Nebenkosten können bei der Einkommens- oder Lohnsteuer geltend gemacht werden.

Die Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an die Schulleitung der Justus-von-Liebig-Schule. Anmeldeformulare erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder auf der Homepage.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Schulsekretariat.

Ein Rücktritt vom Besuch der Fachschule kann nur in schriftlicher Form gegenüber der Schulleitung erklärt werden. Bei einem späteren Rücktritt aus zwingend notwendigen Gründen wird das Schulgeld anteilig rückerstattet.

 

 
 

 

 

 

 

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