Thomas Klatt Angelika Helmling Gabi Altenberger Cakir Hüseyin
Aufgaben
Nach § 47 des Schulgesetzes von BW ist die Schulkonferenz das gemeinsame Organ der Schule.
Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufsausbildung Mitverantwortlichen zu fördern.
Sie hat ein Entscheidungsrecht in den wichtigen Fragen der Schul- und Unterrichtsorganisation.