Ihre Ansprechpartner
Bäckermeister
- Ziele der Fachschule für Bäcker
- Zugangsvoraussetzungen
- Anmeldung und Aufnahme
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Unterrichtsorganisation und Inhalte
- Prüfungen
- Rücktritt
- Kosten und Gebühren
- Finanzielle Förderungsmöglichkeiten
- Wohnungssuche
Ziele der Fachschule für Bäcker
Der Besuch der Fachschule für Bäcker dient der Auffrischung, der Festigung und der Fortbildung im allgemein bildenden und fachlichen Bereich.
Die Bäckergesellen/innen sollen dazu befähigt werden, als Abschluss dieser Fachschulausbildung die Meisterprüfung im Bäckerhandwerk vor der Handwerkskammer Mannheim mit Erfolg abzulegen, um als qualifizierte Meister/innen ihren weiteren Weg gehen zu können.
Zugangsvoraussetzungen
Erwartet wird eine gute allgemeine und fachliche Vorbildung, um den Anforderungen gewachsen zu sein.
Anmeldung und Aufnahme
Die Anmeldung hat gegenüber der Schulleitung in schriftlicher Form zu erfolgen (Bitte Terminwunsch angeben). Bei der Anmeldung sind – auch im Hinblick auf die Zulassung zur Meisterprüfung – der Schulleitung vorzulegen:
- ausgefülltes Anmeldeformular der Schule
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung
(zur Weiterleitung an die Handwerkskammer Mannheim) - Geburtsurkunde
- Lebenslauf (handschriftlich)
- Gesellenbrief und Gesellenprüfungszeugnis
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- sonstige Zeugnisse oder Bescheinigungen über die berufliche Ausbildung (keine Originale, sondern nur beglaubigte Abschriften oder Fotokopien vorlegen)
Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Anzahl der Kursteilnehmer ist begrenzt!
Anmeldeformular: Anmeldeformular Meisterschule.pdf (jvls-ma.de)
Beginn und Dauer der Ausbildung
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung wird in den Teilen I bis IV nur noch im Jahresrhythmus durchgeführt. Sie dauert vom Schulhalbjahresbeginn (Februar) bis zum Schuljahresende (Juli).
Die Meisterprüfungen werden zum Schuljahresende abgenommen.
Alternativ dazu kann der Vorbereitungskurs gesplittet werden.
Der Teil III und IV (allgemeiner Teil) beginnt dann jeweils zum Schuljahresbeginn (September) und endet im Januar. Teil I und II (fachlicher Teil) beginnt dann im Februar und endet im Juli.
Der Unterricht findet im allgemeinen Teil jeweils Montag und Dienstag statt, im fachlichen Teil Mittwoch bis Freitag.
Unterrichtsorganisation und Inhalte
Je nach Kalenderdauer des Unterrichtshalbjahres umfasst die Vorbereitung auf die Meisterprüfung 17-20 Wochen. Es besteht Teilnahmepflicht am Unterricht. Vermittelt werden die Bildungsinhalte im Beruf des Bäckerhandwerks im fachtheoretischen und fachpraktischen Bereich und nach der Meisterprüfungsordnung im wirtschaftlich-rechtlichen und im berufs- und arbeitspädagogischen Bereich. Zusätzlich ehalten die Teilnehmer Unterricht in Computertechnik (Grundlagen und Anwendung).
Für den praktischen Unterricht ist Berufskleidung erforderlich.
Hauptteil I |
Hauptteil II |
14 Stunden wöchentlich in modern eingerichteten Produktionsstätten
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10 Stunden wöchentlich in sehr gut ausgestatten Unterrichtsräumen
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Prüfungen
Hauptteil I |
Hauptteil II |
Praktische Prüfung: |
Fachtheoretische Prüfung: |
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Hauptteil III |
Hauptteil IV |
Kaufmännischer Teil: | Berufs- und Arbeitspädagogik: |
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Rücktritt
Ein Rücktritt vom Fachschulbesuch kann nur in schriftlicher Form gegenüber der Schulleitung erklärt werden.
Im Falle eines späteren Rücktritts aus zwingend notwendigen Gründen, die vom Meisterschüler selbst nicht zu vertreten sind, werden die Kosten und Gebühren anteilmäßig rückerstattet.
Kosten und Gebühren
Kursgebühr für die Teile I-IV | 870€ |
Kosten für Lernmittel wie Bücher, Hygieneleitfaden, Sonstiges | ca. 150€ |
Kostenbeitrag für Rohstoffe zur Prüfung | 65€ |
Prüfungsgebühr der Handwerkskammer Mannheim | 1035€ |
Bei Ablegen von einzelnen Teilen teilen sich die Kosten folgendermaßen auf:
Kursgebühr JvLS |
Prüfungsgebühren HWK |
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Teil I | 410€ | 480€ |
Teil II | 230€ | 265€ |
Teil III | 115€ | 145€ |
Teil IV | 115€ | 145€ |
Sämtliche genannten Kosten und Gebühren sind von der Beihilfe Dritter unabhängig.
Finanzielle Förderungsmöglichkeiten
Nach dem Darlehensprogramm der Deutschen Ausgleichsbank.
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Nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).
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Als Krankenversicherungsschutz.
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Oder Geltendmachung der Fortbildungskosten über die Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung. |
Alle Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Die Wohnungssuche
Für Unterkunft und Verpflegung ist der Meisterschüler grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Schulleitung bemüht sich um Hilfestellung.Unter den folgenden Adressen können Sie Sich informieren, ob für die gewünschte Zeit etwas zu mieten ist:
Wohnheime |
Privatzimmer |
Internat des Bildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer Friedrich-Ebert-Str. 115-117 68167 Mannheim Tel.: 0621/30 10 21 |
Frau Dreyer Riedfeldstr. 66 68169 Mannheim Tel.: 0621/31 21 36 |
Kolpinghaus Jugendwohnheim R 7, 4 68161 Mannheim Tel.: 0621/2 65 19 |
Herr Willi Hofmann Schwanenstr. 60 68259 Mannheim Tel.: 0621/79 75 60 |
Schifferkinderheim e.V. Seckenheimer Hauptstr. 211 68239 Mannheim Tel.: 0621/48 40 6-0 |
Frau Grete Jost Freiherr-von-Dreus-Str. 19 68535 Edingen-Neckarhausen Tel.: 06203 / 2258 oder –2259 |
Frau Conde Riedgärtenstraße 2 68307 Mannheim Tel.: 0621 / 77 11 87 |